Die meisten Europäischen Fluggesellschaften erlauben den Transport eines kleinen Hundes innerhalb der Passagierkabine. Das Tier darf inklusive der benötigten Transportbox ein maximales Gewicht von 6 kg, bei manchen Gesellschaften sogar 8 kg haben. Die Boxen dürfen das für Handgepäck zulässige Maß nicht überschreiten. Größere Hunde werden von den Fluggesellschaften im klimatisierten Gepäckabteil des Flugzeuges transportiert. Die notwendige Transportbox muss dem Tier soviel Platz bieten, dass es sich ausstrecken und auch hinstellen kann. Entsprechende Transportboxen sind bei vielen Tierärzten oder auch im Tierfachhandel erhältlich. Die Box kann mit einer Decke ausgepolstert werden. Zur Beruhigung kann schon der vertraute Geruch getragener ungewaschener Kleidung des Halters beitragen, die man einfach in die Box legen kann.
Schon vor der Reise sollte man mit seinem Hund üben, in der Transportbox Platz zunehmen. Es kann hilfreich sein, dem Tier zu Haus die Box als Schlafstätte zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird es später keine Probleme geben das Tier in die Box zu bekommen. Für unruhige ängstliche Tiere kann ein Beruhigungsmittel als Hilfe zur Stressvermeidung sinnvoll sein. Selbstverständlich setzt dies eine Absprache mit einem Tierarzt voraus. Wichtig ist es, schon beim Ticketkauf auf den Transport des Hundes hinzuweisen und die Kosten dafür abzuklären. Die Wahl einer möglichst direkten schnellen Flugverbindung ist zu bevorzugen um das Tier möglichst wenig Stress auszusetzen. Eine Non-Stop-Verbindung hat zusätzlich den Vorteil, dass das Risiko stark gemindert wird, dass die Fracht, die immerhin ein lebendes Tier ist, verloren gehen kann.
Für Hunde und Katzen ist ein vom Bundesamt für Veterinärwesen in Bern ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Sie müssen gegen Tollwut und Leptospirose geimpft sein. Bei der Einreise wird nach Einsicht des Gesundheitszeugnisses eine kostenpflichtige Einfuhrerlaubnis erteilt.
Nach der Ankunft sollte der Hund, aus der Box befreit und unbedingt an einer Leine geführt werden.
Kosten für den Hunde-Transport nach Thailand
Zunächst einmal berechnet die Airline zusätzliche Kosten für das zusätzliche "Gepäckstück". Diese hängen unter anderem von Größe und Gewicht der Transportbox ab. Je nach Fluggesellschaft kann der Transport von zum Beispiel Zürich nach Bangkok zwischen 100-300.- CHF kosten pro weg. Der CH-Heimtierpass mit Chip kostet ca 50.- CHF . Die Impfung gegen Tollwut ist mit um die 70.- CHF die teuerste Impfung, aber unumgänglich. Die weiteren Impfungen wie auch die Staupe-Impfung, welche notwendig ist, um den Hund nach Thailand einreisen zu lassen, kostet etwa 40.- CHF . Für das amtliche Gesundheitszeugnis vom Bundesamt für Veterinärwesen zahlt man auch 140.-CHF beim Tierarzt Blut Entnahme. Sobald Sie alles unterlagen haben, mindestens 10 Tage vor Abflug, Inkl. Thailand Einfuhr Papiere " Form e.g. Kor Sor Kor 102" + Tierpass, und Foto vom Hund oder Katze müssen Sie diese vorweg schon zur Pet Control nach Thailand via Mail senden. Siehe Link ganz unten!!
Die Prozedur auf der Reise für den Hund nach Thailand
Schon beim Check-In am Flughafen werden Gesundheitszeugnis, CH-Heimtierpass und Micro-Chip überprüft. In der Regel erhebt die Fluggesellschaft die Gebühr für den Transport des Hundes erst beim Einchecken und nicht schon beim Kauf des Flugtickets. Was Sie aber beachten müssen, ist die Anmeldung bei der Fluggesellschaft 3 Tage vor Abflug " notwendig" . Das Tier wird quasi wie ein Sperrgepäck behandelt. Dazu wird die Transportbox gewogen, um den genauen Betrag festzulegen. Hier zahlen Besitzer großer Tiere mehr als Besitzer von kleinen Hunden. Nun muss der Hund entweder in der Passagierkabine oder auch im Frachtraum den langen Flug überstehen. In Thailand nimmt der Besitzer dann die Transportbox wieder an sich. Die Tiere werden meist dort ausgegeben, wo auch Sportgepäck und sperrige Koffer zu finden sind. Anschließend geht es zur PET-Control, die sich meist hinter der Passkontrolle befindet. Der Beamte, der die Papiere kontrolliert spricht mit Sicherheit kein Deutsch. Oft kann man sich mit Englisch helfen, noch besser wäre natürlich Thailändisch. Einfuhrpapiere müssen entweder vom Hundehalter ausgefüllt werden oder werden vom Beamten selbst ausgefüllt. Ein Pfand von 100 bis 300 Bath muss hier entrichtet werden. Der Hundebesitzer erhält alle seine Papiere zurück bis auf das Gesundheitszeugnis, welches einbehalten wird. Wichtig !!!! vor der Rückreise, muss der Hund erneut zehn bis drei Tage vor der Rückreise in Thailand ein neues aktuelles Gesundheitszeugnis beantragen. Dies muss dort erfolgen, wo auch die Ausreise erfolgt. Wenn es Bangkok ist, dann geht es recht problemlos bei der Quarantänestation des internationalen Flughafens. Bei kleineren thailändischen Flughäfen kann sich die Suche nach einem Amtstierarzt als etwas schwieriger gestalten, Ohne diese Ausreise Papiere, können Sie und Ihr Katze oder Hund nicht ausreisen!!.
Rentner-Auswandern kann das Administrative für Sie erledigen und Ihnen die Dokumente für die Tier Einfuhr nach Thailand besorgen, da dies jedoch mit grossen aufwand verbunden ist, verrechnen wir hierfür Pauschal 360.-CHF
Wichtig: Suchen Sie rechtzeitig ein Hotel in Bangkok das Hunde/Katzen erlauben. Es ist nicht einfach!!
Hotel die Hunde erlauben : Dream Hotel in Bangkok
IBIS Hotel in Bangkok
Ich habe diese ganze Prozedere schon mehrmals gemacht, da ich selber einen Hund besitze. Falls Sie gedenken Ihren Hund oder Katze nach Thailand zu bringen, und Sie fragen haben, so können mich direkt KONTAKTIEREN.
Nützliche Links , Wichtige Links:
Bundesamt für Veterinärwesen in Bern.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren.html
Hunde, Katzen und Frettchen (admin.ch)
Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze (admin.ch)
Wichtige Infos:
Titrierung von Antikörpern: Zur Bestätigung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung ist eine Blutanalyse erforderlich. Frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung (aber innerhalb der Gültigkeitsdauer der Impfung) muss dem Tier Blut entnommen werden. Der Tierarzt oder die Tierärztin sendet die Blutprobe zur Analyse an ein von der EU anerkanntes Labor.
Der Bluttest dient dem Nachweis, dass ein genügender Impfschutz besteht. Als ausreichend gilt ein Resultat von mindestens 0.5 I.E./ml. Tiere mit tieferen Werten dürfen nicht eingeführt werden. An die Blutanalyse schliesst sich eine weitere Wartefrist von mindestens 3 Monaten (ab Datum der Blutentnahme) im Tollwutrisikoland an, bis die Einreise möglich ist. Die Einreise mit Jungtieren aus Tollwut-Risikoländern ist daher frühestens im Alter von 7 Monaten möglich.
Ausnahme: Die Wartefrist von drei Monaten zwischen Blutanalyse und Einreise entfällt, wenn Impfung und Titrierung von Antikörpern durchgeführt wurden, bevor das Tier die Schweiz resp. die EU verlassen hat.
Die Blutanalyse muss nach Auffrischungsimpfungen nicht wiederholt werden, wenn diese ohne Ausnahme innerhalb der vom Hersteller angegebenen Gültigkeitsdauer erfolgten. Im Schweizer Hunde Tierpass auf seite 39 sollte der Stempel drin sein.
Bewilligung des BLV: Für die Einreise aus einem Tollwut-Risikoland im direkten Luftverkehr in die Schweiz ist beim BLV eine Bewilligung zu beantragen. Die Einreise ist in diesen Fällen nur über die Flughäfen Basel, Genf und Zürich möglich. Gesuche müssen spätestens 3 Wochen vor der geplanten Einreise eingereicht werden und die notwendigen Dokumente enthalten. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Gesuchformular.
Die Bewilligung kann vom BLV im Schweizer Heimtierpass eingetragen werden. Bei einer Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Tollwutimpfung kann diese Bewilligung von der Tierärztin oder vom Tierarzt verlängert werden.
Heimtierpass: Die Tiere müssen von einem EU-Heimtierpass oder einem von der EU anerkannten Heimtierpass weiterer europäischer Staaten oder Territorien (Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt), begleitet sein, falls sie ursprünglich von dort stammen.
Wenn Ihr Hund an Schwanz oder Ohren kupiert ist, kann er nur dann wieder in die Schweiz einreisen, wenn vor seiner Ausreise im Schweizer Heimtierpass und in der Hundedatenbank AMICUS vom Veterinärdienst des Wohnkantons bestätigt wurde, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise erfüllt. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Fachinformation Fragen und Antworten rund um kupierte Hunde des BLV.
Kontrolle: Bei Heimtieren, die im Luftverkehr in die Schweiz einreisen, erfolgt die Kontrolle durch den Zoll. Dazu müssen diese am roten Zollausgang präsentiert werden. Sind die Einreisebedingungen nicht erfüllt oder können nicht alle benötigten Dokumente vorgelegt werden, kommen die Tiere zur weiteren Abklärung in die grenztierärztliche Kontrollstelle im Frachtbereich des Flughafens. Sämtliche entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Halters.
Begleitete Einreise: Heimtiere, welche bei der Reise in die Schweiz nicht mit ihren Besitzern in der Passagierkabine, sondern im Gepäckraum des Flugzeugs mitfliegen, müssen als „AVI in Hold“ oder „excess baggage“ eingecheckt werden. Damit ist für alle Beteiligten (Fluggesellschaft, Grenztierärzte, Zoll) klar, dass das Tier begleitet reist. Reist das Heimtier mit einem separaten Luftfrachtbrief, wird es bei der Ankunft am Flughafen als Frachtsendung betrachtet und in den Tierraum verbracht. Dies ist mit Mehrkosten und Zeitverlust für die Begleitperson verbunden.
Unbegleitete Einreise: Falls ein Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) nicht in Begleitung des Halters/der Halterin einreisen kann, ist die Einreise per Luftfracht möglich. In diesem Fall sind andere Formalitäten einzuhalten. Die unbegleitete Einreise kann in jedem Fall nur über die Flughäfen Genf oder Zürich erfolgen. Eine Einfuhr als unbegleitetes Heimtier ist grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen vor oder nach der Reise der Besitzerin oder des Besitzers möglich. Kann dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, muss geprüft werden, ob das Tier bereits im Herkunftsland in Obhut der Besitzerin oder des Besitzers war. Diesbezügliche Informationen und Belege sind dem BLV zur Beurteilung vorzulegen.
Bei einer Einreise auf dem Landweg via EU erfolgt die grenztierärztliche Untersuchung beim Eintritt in die EU. Beim Übertritt aus der EU in die Schweiz überprüft der Zoll die Einhaltung der Einreisebestimmungen stichprobenweise.
Diese Regelung gilt ausschliesslich für Heimtiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Heimtiere begleiten ihren Halter /ihre Halterin oder eine von diesen beauftragte Person.
Thai embassy:
http://www.thaiembassy.ch/Content/Embassy/72.html
http://en.dld.go.th/index.php/en/pet-travel-menu/exportation-animal-animal-products
E-Mail in Bangkok Flughafen PET-Control